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Artikel: Hilfsmittel selbst kaufen: Vorteile, Ablauf und was die Krankenkasse übernimmt

Freiwahlregelung: Wählen Sie selbst Ihr Hilfsmittel – so gehen Sie vor - Nordic Aids Group

Hilfsmittel selbst kaufen: Vorteile, Ablauf und was die Krankenkasse übernimmt

Aktualisiert: 30. Oktober 2026 · Lesezeit: 5 Min.

Ein Hilfsmittel selbst kaufen heißt: Sie brauchen kein Rezept, keinen Antrag und keine Genehmigung. Sie wählen das Modell, das zu Ihnen passt, und es gehört Ihnen. Die Lieferung dauert meist nur 2–3 Werktage.

Der Weg über die Krankenkasse kostet Sie weniger Geld, aber mehr Zeit. In diesem Ratgeber sehen Sie beide Wege im Vergleich, damit Sie schnell entscheiden können.

Hilfsmittel selbst kaufen: Fakten in 30 Sekunden

  • Rezept nötig: Nein, beim Selbstkauf nicht
  • Wartezeit: Keine Genehmigung, Lieferung in der Regel 2–3 Werktage
  • Eigentum: Das Hilfsmittel gehört Ihnen, auch beim Umzug oder Wechsel der Kasse
  • Freie Wahl: Jedes Modell, jede Farbe, jede Größe
  • Über die Krankenkasse: Ärztliche Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung 10 % (5–10 €), oft nur leihweise

Inhalt

Fünf Vorteile, wenn Sie ein Hilfsmittel selbst kaufen

Viele kaufen ihr Hilfsmittel selbst, weil sie es sofort brauchen. Zum Beispiel nach einem Sturz, nach einer Operation oder vor dem Urlaub.

  1. Keine Wartezeit: Kein Arzttermin, kein Antrag, keine Prüfung. Sie bestellen heute und haben das Hilfsmittel in wenigen Tagen.
  2. Es gehört Ihnen: Hilfsmittel der Kasse sind oft nur geliehen und müssen zurück. Ein gekauftes Hilfsmittel bleibt Ihres.
  3. Freie Wahl: Sie entscheiden über Modell, Gewicht, Farbe und Ausstattung. Sie sind nicht an das Vertragssortiment eines Sanitätshauses gebunden.
  4. Zweitgerät: Die Kasse zahlt nur, was medizinisch notwendig ist. Viele kaufen einen zweiten Rollator für das Auto, das Ferienhaus oder die Wohnung der Kinder.
  5. Auch ohne Diagnose: Sie brauchen keinen Nachweis. Ein Haltegriff oder ein Duschhocker lohnt sich schon, bevor etwas passiert.

Selbst kaufen oder über die Krankenkasse?

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Merkmal Selbst kaufen Über die Krankenkasse
Rezept Nicht nötig Ärztliche Verordnung nötig
Wartezeit Lieferung in 2–3 Werktagen Antrag und Genehmigung, oft mehrere Wochen
Modellwahl Frei Kassenmodell, Aufpreis für mehr Ausstattung
Eigentum Gehört Ihnen Oft nur geliehen
Kosten Voller Preis Zuzahlung 10 %, mind. 5 €, max. 10 €
Am besten für Schnellen Bedarf, Zweitgerät, kleine Hilfsmittel Teure Hilfsmittel bei dauerhaftem Bedarf

Faustregel: Brauchen Sie das Hilfsmittel sofort, oder ist es günstig? Dann kaufen Sie selbst. Brauchen Sie ein teures Hilfsmittel auf Dauer, fragen Sie zuerst Ihre Krankenkasse.

So läuft es über die Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind (§ 33 SGB V). Der Ablauf hat meist vier Schritte:

  1. Verordnung: Ihr Arzt stellt ein Rezept für das Hilfsmittel aus.
  2. Antrag: Ein Vertragspartner der Kasse, meist ein Sanitätshaus, reicht den Kostenvoranschlag ein.
  3. Genehmigung: Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).
  4. Lieferung: Das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel. Sie zahlen die Zuzahlung.

Gut zu wissen

  • Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Hilfsmittel. Laut Verbraucherzentrale steigt sie ab 1. Januar 2027 auf mindestens 7,50 € und höchstens 15 €.
  • Wählen Sie ein besseres Modell als nötig, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.
  • Die Kasse kann Hilfsmittel leihweise überlassen. Dann geben Sie es zurück, wenn Sie es nicht mehr brauchen.
  • Kaufen Sie zuerst und reichen die Rechnung danach ein, zahlt die Kasse in der Regel nichts. Holen Sie die Genehmigung immer vorher ein.

Wann und wie viel die Kasse oder Pflegekasse dazugibt, erklären wir ausführlich im Ratgeber Zuschüsse für Hilfsmittel.

Diese Hilfsmittel kaufen viele selbst

Gerade einfache und günstige Hilfsmittel kaufen die meisten selbst. Der Aufwand mit Rezept und Antrag lohnt sich hier selten.

Mehr Beispiele und Erklärungen finden Sie im Artikel Hilfsmittel für ältere Menschen zu Hause.

Checkliste: So kaufen Sie das richtige Hilfsmittel

  • Bedarf klären: Wofür genau brauchen Sie das Hilfsmittel? Drinnen, draußen oder beides?
  • Körpergewicht prüfen: Achten Sie auf die maximale Belastbarkeit in kg.
  • Maße nehmen: Türbreite, Sitzhöhe, Kofferraum und Platz in Bad und Flur.
  • Gewicht beachten: Muss jemand das Hilfsmittel heben oder ins Auto laden?
  • Fachrat einholen: Fragen Sie Ihren Physio- oder Ergotherapeuten, welches Modell passt.
  • Rechnung aufbewahren: Sie bekommen von uns eine Rechnung für Ihre Unterlagen.

Für die beiden häufigsten Hilfsmittel haben wir eigene Kaufberater: den Rollator-Ratgeber und den Rollstuhl-Ratgeber.

Häufige Fragen

Kann ich ein Hilfsmittel ohne Rezept kaufen?

Ja. Für den Selbstkauf brauchen Sie kein Rezept. Ein Rezept brauchen Sie nur, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll.

Erstattet die Krankenkasse ein selbst gekauftes Hilfsmittel?

In der Regel nicht. Die Kasse zahlt nur, wenn sie vorher genehmigt hat und ein Vertragspartner liefert. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf bei Ihrer Kasse nach.

Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse ab?

Nein. Wir rechnen nicht mit Krankenkassen oder Pflegekassen ab. Sie kaufen das Hilfsmittel selbst und bekommen eine Rechnung.

Wie schnell bekomme ich mein Hilfsmittel?

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–3 Werktage. Kommt die Ware direkt vom Hersteller, kann es 3–6 Werktage dauern. Mehr unter Lieferung.

Lohnt sich ein Hilfsmittel als Zweitgerät?

Oft ja. Ein zweiter Rollator im Auto oder ein Duschhocker im Ferienhaus spart das Tragen. Ein Zweitgerät gilt selten als medizinisch notwendig, deshalb kaufen viele es selbst.

Wer berät mich, wenn ich unsicher bin?

Fragen Sie Ihren Arzt, Physio- oder Ergotherapeuten. Bei Fragen zu unseren Produkten hilft unser Kundenservice.

Quellen: § 33 und § 13 Abs. 3a SGB V; Verbraucherzentrale, „Hilfsmittel: Wer trägt welche Kosten?“; VdK Sachsen, Merkblatt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (Stand 2026). Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch Ihre Krankenkasse.

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